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Ich wurde etwa 20 Jahre lang von einem Finanzvermittler betreut. Im vergangenen Jahr schrieb er mir, dass er aus Altersgründen aufhören werde. Ich hatte einmalig in drei aktiv gemanagte Fonds (darunter Threadneedle und Templeton) investiert und die Ersparnisse liegen lassen, so wie ich es mit dem damaligen Vermittler besprochen hatte. In diesen etwa 20 Jahren hat sich mein Anfangsinvestment mehr als verdoppelt. Im selben Zeitraum kam noch eine weitere Anlage hinzu, eine fondsgebundene Lebensversicherung, zu der mir der Vermittler ebenfalls geraten hatte. Ob, und wenn ja, in welcher Höhe dieser vom Versicherer eine Provision bekam, weiß ich nicht. Nach Beendigung unserer Zusammenarbeit veranlasste ich aus Kostengründen einen Depotübertrag von meiner Filialbank auf eine Direktbank. Von Kollegen und Bekannten hatte ich außerdem erfahren, dass ETFs als Geldanlage allgemein (z. B. von ihrer Rendite-Risiko-Kombination her) besser geeignet wären als die aktiv gemanagten Fonds, zu denen mir der Vermittler seinerzeit geraten hatte. Das wollte ich aber von Fachleuten überprüfen lassen.
Also vereinbarte ich im Dezember 2024 einen Termin bei der Verbraucherzentrale (VZB) für eine umfassende Strategieberatung. Der VZB-Berater empfahl mir, von den aktiv gemanagten Aktienfonds, die ich besaß, in den MSCI World zu wechseln. Diesem Rat folgte ich. Allerdings hatte mich der Berater meiner Erinnerung nach nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim MSCI World der Anteil von US-Aktien bei knapp 74 % lag und die zehn größten US-Unternehmen ein Gewicht von 23 % hatten. Die VZB möchte ich dafür aber nicht kritisieren. Im Beratungsprotokoll wurde nämlich auf ein Merkblatt hingewiesen, dem ich diese hohe Gewichtung hätte entnehmen können, das aber meiner Aufmerksamkeit leider entgangen war.
Eine Freundin riet mir, mich zusätzlich von der Binz Honorarberatung in München beraten zu lassen. Herr Binz führte zunächst ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit mir, in dem ich ihm die bisherige Historie meiner Investments schilderte.
Die VZB hatte meine fondsgebundene Lebensversicherung, in die ich nennenswert investiert hatte, zwar in ihre Statuserfassung aufgenommen, doch wurde auf sie im Themenprotokoll Finanzberatung nicht explizit Bezug genommen. Herr Binz machte mich auf die überhöhte Kostenbelastung dieser Versicherungskonstruktion aufmerksam und riet mir, eine Zweitmeinung bei der VZB einzuholen, was ich auch tat. Diesmal kam die VZB zu derselben Einschätzung wie Herr Binz: Der Vertrag sollte besser nicht fortgeführt, sondern gekündigt werden.
Im Folgetermin mit Herrn Binz nahm ich mit ihm das zweiseitige Dokument „Kalkulation für eine Altersvorsorgeplanung“ der VZB unter die Lupe. In dieser Kalkulation wurden – wohl aus Zeitgründen – die monatlichen Ausgaben zu Rentenbeginn den dafür nötigen Einnahmen gleichgestellt (inklusive Steuern und Krankenversicherung). Diese Gleichstellung irritierte mich, und das zu Recht. Herr Binz kam mithilfe einer speziellen Finanzplanungssoftware nämlich zu dem Ergebnis, dass meine tatsächlichen Ausgaben inklusive Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Steuern um 22 % höher waren als die dafür nötigen Einnahmen. Andersherum ausgedrückt deckten die in der VZB-Kalkulation aufgeführten Ausgaben nur 78 % des tatsächlichen monatlichen Bedarfs ab.
Die VZB hatte anhand meines Status quo die monatlichen Einnahmen zum Rentenbeginn (gesetzliche Rente oder Pension, Betriebsrente(n)) ermittelt. Eine „Rentenlücke“ war seitens der VZB nicht ermittelt worden, da, wie gesagt, die Ausgaben den Einnahmen gleichgestellt wurden.
Herr Binz wies mich darauf hin, dass bei der Altersvorsorgeplanung die Teuerungsrate bzw. Inflation berücksichtigt und realistisch eingeschätzt werden muss. Die VZB war in ihren Berechnungen von einer Rentenanpassung in Höhe der Inflationsrate ausgegangen. Aber kann man sich dessen wirklich sicher sein? Herr Binz vertrat diesbezüglich eine vorsichtige Haltung und meinte, man solle bei der Rentendynamik auf lange Sicht auf der Einnahmenseite besser mit einem niedrigeren Anpassungsfaktor rechnen.
Die Prüfung meiner Altersvorsorgeplanung durch Herrn Binz ergab unter Berücksichtigung aller Aspekte eine deutlich geringere Rentenbezugsdauer. Herr Binz wollte mir damit nicht Angst machen, sondern mich vielmehr ermutigen, zukünftige Herausforderungen realistisch einzuschätzen und in meine Altersvorsorgeplanung einzubeziehen.
Aus den beiden Beratungsgesprächen mit Herrn Binz zog ich zwei wesentliche Schlüsse: 1.) prüfen, wo man den berühmten Rotstift ansetzen kann (bei den Ausgaben ab Rentenbeginn, beim gegenwärtigen Konsum, um weitere Rücklagen bilden zu können, und eine eventuelle Überführung von laufenden Anlagen in kostengünstigere ab Rentenbeginn), und 2. nach Möglichkeit länger zu arbeiten, also nicht mit 67, sondern erst mit 69 Jahren in Rente zu gehen und je nach gesundheitlicher Verfassung danach eine Weiterbeschäftigung auf Teilzeitbasis anzustreben.
Das alles ist für mich zwar etwas ernüchternd, doch habe ich jetzt den nötigen Überblick, um meine finanzielle Zukunft besser gestalten zu können, und bin so vor einem „bösen Erwachen“ geschützt. Dank der Beratung von Herrn Binz verfüge ich nun über ein Anlageportfolio, das meine individuellen Anlageziele und Lebenspläne, den Liquiditätsbedarf sowie meine subjektive und objektive Risikotragfähigkeit berücksichtigt.
Ich bin mehr als dankbar, dass ich über meine Freundin den Kontakt zu Herrn Binz gefunden habe. Als unabhängiger Berater habe ich ihn zu jeder Zeit außerordentlich kompetent, sehr genau, gewissenhaft, individuell und weitsichtig erlebt. Ich kann Herrn Binz als Honorarberater uneingeschränkt empfehlen.
Anita Bruckmann