Bei einer Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) trifft der Berater diskretionäre Kauf- und Verkaufsentscheidungen ohne gesonderte Einzelfallgenehmigung durch den Mandanten.
Wir verwalten Ihr Vermögen jedoch nicht nach unserem freien Ermessen (= „diskretionär“). Ihr Vorteil: Wir beziehen Sie zu jedem Zeitpunkt in die Verwaltung Ihres Portfolios ein. Sollten dort Anpassungen erforderlich sein, werden wir sie nur in Abstimmung mit Ihnen vornehmen. Sie behalten so zu 100 Prozent die Kontrolle über Ihr Depot, weil Anlageentscheidungen (Käufe/Verkäufe) nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung umgesetzt werden.
Selbstverwalter, also Anleger auf eigene Faust, müssen zeitaufwendig recherchieren, ggf. zielführende Investment-/Lehrbücher lesen, sich über Kapitalmärkte informieren, kontinuierlich die Produktlandschaft und die Steuerumgebung beobachten, Indexentwicklungen/-anpassungen und Veränderungen in der Risikostruktur des Portfolios im Auge behalten und vieles mehr. Nebenher ist das kaum zu leisten oder oft mit Stress verbunden, der nicht selten zu falschen Kurzschluss- und Panikreaktionen verleitet, die das Vermögen ungewollt schrumpfen lassen.
Mit einem Sparringspartner wie uns an Ihrer Seite vermeiden Sie all das. Als interessenkonfliktfreie Partei bewahren wir Sie davor, intransparente Risiken einzugehen, und helfen Ihnen, vermeidbare Verlustrisiken auszuschließen. Wir versorgen Sie mit allen notwendigen Informationen und beraten Sie auf dieser Basis bestmöglich, damit Sie kluge Entscheidungen treffen können.